Ideoque iubemus duobus istis codicibus omnia gubernari, uno constitutionum, altero iuris enucleati et in futuro codici componendi:
von elian851 am 25.04.2021
Daher ordnen wir an, dass alles durch diese zwei Bücher geregelt wird: eines mit den Verfassungen und das andere mit dem präzisierten Recht, das in einem zukünftigen Kodex zusammengestellt wird.
von luana9956 am 02.11.2020
Daher ordnen wir an, dass alle Angelegenheiten durch diese zwei Kodizes geregelt werden, einen der Verfassungen und einen des bestehenden Rechts sowie des in einem zukünftigen Kodex zu gestaltenden Rechts.