Et in tantum volumus eadem omnia, cum reposita sunt, obtinere, ut si aliter fuerant apud veteres conscripta, in contrarium autem in compositione inveniantur, nullum crimen scripturae imputetur, sed nostrae electioni hoc adscribatur.
von kilian.m am 06.01.2023
Und in dem Maße wünschen wir, dass eben diese Dinge, wenn sie neu positioniert sind, ihre Gültigkeit behalten, dass wenn sie bei den Alten anders niedergeschrieben wurden, aber in der Zusammenstellung als gegensätzlich gefunden werden, kein Vorwurf dem Schriftstück angelastet wird, sondern dies unserer Auswahl zugeschrieben werden soll.
von jana.976 am 31.01.2016
Wir wollen, dass diese Bestimmungen, wie sie jetzt angeordnet sind, eine solche Gültigkeit haben, dass wenn sie von älteren Quellen abweichen und in dieser Zusammenstellung widersprüchlich erscheinen, dies nicht als Fehler im Text, sondern als eine bewusste Entscheidung unsererseits betrachtet wird.