Huius perpetuae nostrae legis beneficia eos volumus obtinere, qui in monasterio vel clericatu perseveraverint.
von kristoph.877 am 24.09.2016
Die Vergünstigungen unseres dauerhaften Gesetzes sollen denjenigen gewährt werden, die dem klösterlichen Leben oder kirchlichen Dienst treu bleiben.
von amelia914 am 19.05.2020
Die Vorteile unseres ewigen Gesetzes wünschen wir denjenigen zu gewähren, die im Kloster oder im geistlichen Stand beharrlich ausgeharrt haben.