Iubemus igitur vobis antiquorum prudentium, quibus auctoritatem conscribendarum interpretandarumque legum sacratissimi principes praebuerunt, libros ad ius romanum pertinentes et legere et elimare, ut ex his omnis materia colligatur, nulla secundum quod possibile est neque similitudine neque discordia derelicta, sed ex his hoc colligi, quod unum pro omnibus sufficiat.
von matthis.a am 14.03.2023
Wir befehlen euch daher die Bücher der alten Rechtsgelehrten, denen die höchstheiligen Fürsten die Autorität zum Verfassen und Auslegen von Gesetzen verliehen haben, die zum römischen Recht gehören, sowohl zu lesen als auch zu überarbeiten, damit aus diesen sämtliches Material gesammelt werde, wobei nach Möglichkeit keine Ähnlichkeit oder Abweichung unberücksichtigt bleibt, sondern aus diesen das zu sammeln, was als eines für alle ausreichen mag.
von fabian.s am 04.01.2016
Daher befehlen wir euch, die Bücher der alten Rechtsgelehrten, denen die erhabensten Kaiser die Autorität zum Verfassen und Auslegen von Gesetzen erteilt haben, zu lesen und zu analysieren, und zwar bezüglich des römischen Rechts. Das Ziel ist, das gesamte Material aus diesen Quellen zu sammeln, dabei nach Möglichkeit jede Redundanz oder Widersprüchlichkeit vermeidend, und daraus eine einzige umfassende Sammlung zu erstellen, die allen Zwecken dienen wird.