Si enim in praesenti leges condere soli imperatori concessum est, et leges interpretari solum dignum imperio esse oportet.
von noel.967 am 23.08.2021
Falls heutzutage nur der Kaiser das Recht hat, Gesetze zu erlassen, dann sollte auch nur die kaiserliche Autorität würdig sein, diese zu interpretieren.
von estelle.8829 am 22.01.2021
Denn wenn in der Gegenwart allein dem Imperator das Erlassen von Gesetzen gewährt ist, so sollte auch die Auslegung der Gesetze allein dem Imperium würdig sein.