Definimus autem omnem imperatoris legum interpretationem sive in precibus sive in iudiciis sive alio quocumque modo factam ratam et indubitatam haberi.
von janick.971 am 18.06.2024
Hiermit erklären wir, dass jegliche Auslegung des Gesetzes durch den Kaiser, sei es in Eingaben, Gerichtsverfahren oder auf andere Weise, als gültig und unumstößlich zu betrachten ist.
von natali.9976 am 29.05.2017
Wir erklären hiermit, dass jede Auslegung der Gesetze durch den Herrscher, sei es in Eingaben, in Gerichtsverfahren oder auf irgendeine andere Weise vorgenommen, als rechtsgültig und unzweifelhaft zu betrachten ist.