Cum igitur et hoc in veteribus legibus invenimus dubitatum, si imperialis sensus legem interpretatus est, an oporteat huiusmodi regiam interpretationem obtinere, eorum quidem vanam scrupulositatem tam risimus quam corrigendam esse censuimus.
von philipp.869 am 24.11.2017
Als wir in alten Gesetzen herausfanden, dass Zweifel darüber bestanden, ob die Interpretation eines Kaisers rechtlich bindend sein sollte, lachten wir beide über deren nutzlose Haarspalterei und beschlossen, dass dies korrigiert werden müsse.
von luci.i am 15.05.2020
Als wir daher auch dies in den alten Gesetzen angezweifelt fanden, ob der kaiserliche Verstand ein Gesetz interpretiert hat, ob eine solche königliche Auslegung gelten sollte, haben wir sowohl ihre leere Skrupulosität ausgelacht als auch für korrekturwürdig befunden.