Quinquepertita argumentatio est huiusmodi: omnes leges, iudices, ad commodum rei publicae referre oportet et eas ex utilitate communi, non ex scriptione, quae in litteris est, interpretari.
von stephan.u am 15.03.2020
Die fünfteilige Argumentation lautet wie folgt: Richter, alle Gesetze sollten dem Gemeinwohl dienen und sollten nach ihrem Nutzen für die Gesellschaft ausgelegt werden, nicht nur nach ihrem wörtlichen Wortlaut.
von filip.o am 20.04.2024
Eine fünfteilige Argumentation ist derart beschaffen: Alle Gesetze und Richter müssen auf den Vorteil der Res Publica bezogen werden und sind aus dem gemeinsamen Nutzen, nicht aus dem Wortlaut, der in den Buchstaben steht, zu interpretieren.