Cum de novo iure, quod inveterato usu non adhuc stabilitum est, dubitatio emergat, necessaria est tam suggestio iudicantis quam sententiae principalis auctoritas.
von lilia823 am 19.01.2024
Wenn es bei einem neuen Recht, das durch langjährigen Gebrauch noch nicht gefestigt ist, Zweifel gibt, sind sowohl der Vorschlag des Richters als auch die Autorität des Haupturteils notwendig.
von natalie.l am 12.09.2016
Wenn Unklarheiten über ein neues Gesetz entstehen, das durch langjährige Praxis noch nicht gefestigt ist, sind sowohl die Empfehlung des Richters als auch die maßgebliche Entscheidung des Herrschers erforderlich.