Nam satis est edicti eas nuncupatione censeri vel per omnes populos iudicum programmate divulgari vel expressius contineri, quod principes censuerunt ea, quae in certis negotiis statuta sunt similium quoque causarum fata componere.
von joel.901 am 13.05.2022
Es ist ausreichend, dass ein Gesetz entweder amtlich verkündet, oder durch gerichtliche Bekanntmachungen allen Personen veröffentlicht, oder eindeutig festgelegt wird, da die Herrscher bestimmt haben, dass Vorschriften, die für spezifische Fälle festgelegt wurden, auch ähnliche Situationen regeln sollen.
von jannik943 am 30.11.2016
Es genügt eines Edikts, dass sie durch Proklamation gezählt oder durch das Programm der Richter über alle Völker verbreitet werden oder ausdrücklicher enthalten seien, was die Fürsten beschlossen haben, dass die Dinge, die in bestimmten Angelegenheiten festgelegt wurden, auch die Schicksale ähnlicher Fälle bestimmen sollen.