Unde absque ullo sacrificio atque ulla superstitione damnabili exhiberi populo voluptates secundum veterem consuetudinem, iniri etiam festa convivia, si quando exigunt publica vota, decernimus.
von lara.x am 21.02.2024
Daher beschließen wir, dass ohne jegliches Opfer und ohne verwerfliche Aberglaube Vergnügungen dem Volk gemäß alter Tradition gezeigt werden, und festliche Bankette begangen werden, wenn öffentliche Gelübde es erfordern.
von matilda.977 am 11.08.2013
Wir verfügen, dass öffentliche Unterhaltungen gemäß alter Tradition abgehalten werden dürfen und festliche Zusammenkünfte stattfinden können, wenn öffentliche Feiern es erfordern, jedoch ohne jegliche Opferrituale oder schädliche abergläubische Praktiken.