Facultates etiam perempti fisco decernimus vindicari et similiter puniri rectores provinciarum, si facinora vindicare neglexerint.
von johan.z am 08.04.2016
Wir verfügen, dass das Vermögen des Ermordeten vom Fiskus eingezogen wird, und dass Provinzstatthalter einer ähnlichen Bestrafung unterliegen, wenn sie es unterlassen, diese Verbrechen zu verfolgen.
von kiara.k am 04.11.2018
Die Besitztümer des getöteten Menschen werden hiermit dem Fiskus zugesprochen, und ebenso sollen die Provinzgouverneure bestraft werden, wenn sie es unterlassen haben, Verbrechen zu verfolgen.