Et qui synagogae fabricam coeperit non studio reparandi, cum damno auri quinquaginta librarum fraudetur ausibus suis.
von noah.935 am 07.04.2023
Wer mit dem Bau einer Synagoge beginnt, ohne die Absicht zu haben, eine bestehende zu renovieren, wird für sein Handeln mit einer Geldbuße von fünfzig Pfund Gold bestraft.
von anastasija.832 am 25.09.2013
Wer den Bau einer Synagoge beginnt, nicht mit der Absicht der Reparatur, der soll in seinen Unternehmungen mit einer Strafe von fünfzig Pfund Gold seiner Versuche beraubt werden.