Et qui ad honores et dignitates inrepserit, habeatur, ut antea, condicionis extremae, etsi honorariam illicite promeruerit dignitatem:
von jamy.823 am 12.09.2019
Und wer sich in Ehren und Würden eingeschlichen hat, der soll weiterhin als von niedrigster Herkunft gelten, selbst wenn er unrechtmäßig eine Ehrenwürde erlangt hat:
von jannick.9879 am 21.03.2020
Wer sich unerlaubt in Ehrenämter und Positionen einschleicht, soll, wie bereits früher, als von niedrigstem sozialem Stand gelten, auch wenn er unrechtmäßig eine Ehrenwürde erlangt hat: