Quicumque ex iudaeis obnoxii curiae comprobantur, curiae mancipentur.
von fiona858 am 27.12.2016
Wer von den Juden der Kurie nachweislich verfallen ist, der soll der Kurie zugewiesen werden.
von mathias833 am 12.07.2022
Juden, die für den Ratsdienst geeignet befunden werden, müssen dem Rat dienstbar gemacht werden.