Iudaeos quodam festivitatis suae sollemni aman ad poenae quondam recordationem incendere et sanctae crucis adsimulatam speciem in contemptu christianae fidei sacrilega mente exurere provinciarium rectores prohibeant, ne locis suis fidei nostrae signum immisceant, sed ritus suos citra contemptum christianae legis retineant, amissuri sine dubio permissa hactenus, nisi ab illicitis temperaverint.
von luca943 am 13.02.2014
Die Provinzgouverneure sollen Juden daran hindern, Effigie von Haman während ihrer Feste zur Erinnerung an vergangene Bestrafungen zu verbrennen und Repliken des heiligen Kreuzes als einen heiligschänderischen Akt der Verachtung gegen den christlichen Glauben zu verbrennen. Sie sollen ihre religiösen Praktiken von unseren christlichen Symbolen getrennt halten und ihre Rituale ohne Respektlosigkeit gegenüber dem christlichen Gesetz durchführen. Wenn sie diese verbotenen Aktivitäten nicht einstellen, werden sie gewiss die Privilegien verlieren, die sie bisher genossen haben.
von neele.x am 24.10.2024
Die Herrscher der Provinzen sollen den Juden während eines ihrer feierlichen Feste verbieten, Aman zur Erinnerung an eine gewisse Bestrafung zu verbrennen und mit frevlerischem Sinn ein nachgebildetes Bild des heiligen Kreuzes zum Hohn der christlichen Glaubens zu verbrennen, damit sie das Zeichen unseres Glaubens nicht mit ihren Orten vermischen, sondern sie sollen ihre Riten ohne Missachtung des christlichen Gesetzes beibehalten, wobei sie ohne Zweifel das verlieren werden, was bisher erlaubt war, es sei denn, sie enthalten sich unerlaubter Handlungen.