Quibus quamvis praeterita interdicta sufficiant, tamen etiam illud iteramus, ne, postquam a fide deviaverint, testandi aut donandi quippiam habeant facultatem.
von eric937 am 16.07.2024
Obwohl frühere Einschränkungen für diese Personen ausreichen sollten, stellen wir hiermit erneut klar, dass sie, sobald sie vom Glauben abweichen, kein Recht mehr haben werden, ein Testament zu verfassen oder Eigentum zu verschenken.
von elin.c am 27.11.2021
Denjenigen, für welche die bisherigen Verbote zwar ausreichen mögen, wiederholen wir gleichwohl dies, dass sie, nachdem sie vom Glauben abgewichen sind, keine Befugnis mehr haben sollen, ein Testament zu errichten oder irgendetwas zu verschenken.