Ne per coniventiam iudicantium omniumque, quibus per constitutiones paternas super hoc cura mandata est, eiusmodi audacia neglegatur et crescat.
von louis.x am 05.04.2018
Ein solch dreistes Verhalten darf nicht ignoriert und durch die Nachlässigkeit der Richter und aller anderen, denen von unseren Vorfahren durch Gesetze Verantwortung übertragen wurde, wachsen gelassen werden.
von caroline.r am 17.12.2022
Es soll nicht durch die Duldung der Richter und aller jener, denen durch väterliche Verfügungen in dieser Angelegenheit Sorge aufgetragen wurde, eine solche Kühnheit vernachlässigt und wachsen gelassen werden.