Si qui ex consensu apud sacrae legis antistitem litigare voluerint, non vetabuntur, sed experientur illius ( in civili dumtaxat negotio) arbitri more residentis sponte iudicium.
von Lennox am 10.02.2023
Wenn Personen einvernehmlich vor einem Vertreter des heiligen Rechts einen Rechtsstreit führen wollen, sollen sie nicht gehindert werden, sondern werden sein Urteil (ausschließlich in Zivilangelegenheiten) erfahren, wobei er freiwillig in der Art eines Schiedsrichters sitzt.
von malou.d am 12.03.2021
Wenn Personen einvernehmlich ihre Streitigkeit vor einem religiösen Richter schlichten möchten, steht es ihnen frei, dies zu tun, und sie werden sein Urteil (jedoch ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten) annehmen, da er als freiwilliger Schlichter fungiert.