Nam contemptores non solum pecuniaria multa, sed et capitis supplicio ferientur.
von lanah.a am 15.11.2024
Die Missachter sollen nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit der Todesstrafe belegt werden.
von maria.u am 19.03.2017
Diejenigen, die dies missachten, werden nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit der Todesstrafe konfrontiert werden.