Si quis autem ex his naturali sorte fuerit absumptus, alter in eius locum pro voluntate eiusdem sacerdotis exceptis honoratis et curialibus subrogetur, ita ut hi sescenti viri reverentissimi sacerdotis praeceptis ac dispositionibus obsecundent et sub eius cura consistant:
von alessia948 am 11.03.2021
Sollte einer dieser Männer aus natürlichen Ursachen sterben, so wird eine andere Person an seiner Stelle nach dem Wunsch des Priesters gewählt, ausgenommen diejenigen von Ehrenwürdigen und Ratsmitgliedern, damit diese sechshundert Männer den Befehlen und Anordnungen des höchst ehrwürdigen Priesters gehorchen und unter seiner Aufsicht bleiben:
von maja844 am 08.11.2016
Sollte jemand von diesen durch natürliches Schicksal hinweggerafft worden sein, so wird ein anderer an seiner Stelle gemäß dem Willen desselben Priesters eingesetzt, wobei Honorati und Curiales ausgenommen sind, so dass diese sechshundert Männer den Weisungen und Verfügungen des ehrwürdigen Priesters Folge leisten und unter seiner Aufsicht verbleiben: