Nulla nisi emensis sexaginta annis secundum praeceptum apostoli ad diaconissarum consortium transferatur.
von ben.826 am 20.09.2022
Keine Frau soll zur Gemeinschaft der Diakonissen zugelassen werden, bevor sie nicht sechzig Jahre alt ist, wie vom Apostel vorgeschrieben.
von ahmad829 am 15.07.2023
Es soll keine Frau in die Gemeinschaft der Diakonissen aufgenommen werden, es sei denn, sie hat sechzig Jahre vollendet, gemäß der Weisung des Apostels.