Si quis non dicam rapere, sed attemptare tantum matrimonii iungendi causa sacratissimas virgines ausus fuerit, capitali poena ferietur.
von yann.v am 28.01.2023
Wenn jemand es gewagt haben wird, nicht nur zu rauben, sondern auch nur zu versuchen, die heiligsten Jungfrauen zum Zwecke der Eheschließung anzurühren, der wird mit der Todesstrafe belegt.
von iain945 am 21.12.2014
Wer es wagt, nicht nur geweihte Jungfrauen zu entführen, sondern auch nur den Versuch einer Eheschließung zu unternehmen, wird mit dem Tode bestraft.