Iubemus cura ac sollertia defensorum minime possessores maioribus mensuris et ponderibus a susceptoribus praegravari, sed eos deprehensos ad iudicium dirigi cum ipso commissae fraudis indicio.
von henry.p am 23.06.2015
Wir befehlen, dass Steuereintreiber Landbesitzer nicht durch die Verwendung überdimensionierter Gewichte und Maße übervorteilen dürfen, und dass sie, wenn sie dabei ertappt werden, zusammen mit den Beweisen ihres Betrugs vor Gericht gestellt werden sollen.
von kimberly.8882 am 21.10.2019
Wir verfügen, dass Besitzer keinesfalls von den Einziehungsbeamten mit größeren Maßen und Gewichten belastet werden sollen, sondern dass diese, wenn sie ertappt werden, mit dem unmittelbaren Nachweis des begangenen Betrugs vor Gericht gestellt werden.