Proconsularem vero potestatem, si multandi necessitas imminebit, senarum unciarum auri summa cohibebit:
von sina872 am 27.10.2016
Die prokonsulare Macht wird, wenn die Notwendigkeit der Verhängung von Geldstrafen unmittelbar bevorsteht, durch eine Summe von sechs Unzen Gold eingeschränkt:
von elia.r am 18.10.2018
Wenn Geldstrafen verhängt werden müssen, wird die Autorität des Prokonsuls auf eine Höchststrafe von sechs Unzen Gold begrenzt: