Eos, qui ordinario provincias iure moderantur, erga eorum personas, quos culpa reddit obnoxios, ultra duarum unciarum auri multam condemnare non patimur.
von mayah.w am 30.09.2017
Diejenigen, die Provinzen nach ordentlichem Recht verwalten, denen gestatten wir nicht, gegen die Personen, die durch Schuld haftbar gemacht werden, eine Geldbuße von mehr als zwei Unzen Gold zu verhängen.
von jacob.865 am 02.09.2019
Wir gestatten Provinzgouverneuren nicht, Geldstrafen zu verhängen, die zwei Unzen Gold übersteigen, gegen Personen, die eines Verbrechens für schuldig befunden wurden.