Multarum severa compendia aerario nostro protinus esse quaerenda nullus ignoret, nisi ipse iudex id, quod ad poenam admissi facinoris exculpitur, vel publicis operibus vel cursui publico vel aliis necessariis causis specialiter deputaverit.
von luka917 am 19.09.2016
Niemand soll unkundig sein, dass sofortige und strenge Reduzierungen von Geldstrafen für unsere Staatskasse angestrebt werden müssen, es sei denn, der Richter selbst hat ausdrücklich angeordnet, dass das als Strafe für ein begangenes Verbrechen Erhobene entweder für öffentliche Arbeiten oder für den öffentlichen Postdienst oder für andere notwendige Zwecke verwendet wird.
von mariella.a am 20.07.2017
Jeder sollte verstehen, dass wir umgehend Wege finden müssen, die Geldstrafen für den Staatsschatz zu reduzieren, es sei denn, der Richter hat die Strafgelder ausdrücklich für öffentliche Arbeiten, den Postdienst oder andere wesentliche Zwecke zugewiesen.