Duces limitum et praecipue, quibus gentes quae maxime cavendae sunt appropinquant, in ipsis limitibus commorari et milites ad proprium redigere numerum imminentibus magisteriis potestatibus diuturnisque eorum exercitationibus inhaerere praecipimus.
von gustav.855 am 09.01.2014
Wir befehlen den Befehlshabern der Grenzen und insbesondere jenen, denen sich die Völker nähern, vor denen am meisten zu warnen ist, an den Grenzen selbst zu verbleiben und die Soldaten auf ihre vorschriftsmäßige Anzahl zurückzuführen, wobei die Verwaltungsbefugnisse zur Hand sind und sie ihren anhaltenden Übungen treu zu bleiben haben.
von carina827 am 23.10.2014
Wir befehlen, dass Grenzkommandeure, insbesondere diejenigen, deren Gebiete an die gefährlichsten Stämme grenzen, an ihren Posten an den Grenzen selbst bleiben, ihre Einheiten in voller Stärke halten und sicherstellen, dass ihre Truppen unter Aufsicht der zuständigen Behörden ihr regelmäßiges Training fortsetzen.