Si quis pro publicis functionibus, quae flagitantur, aliquo se defendere temptet munimine, adeat iudicem et promat, quae duxerit adserenda:
von leonard821 am 22.07.2017
Wenn jemand versucht, sich von den geforderten öffentlichen Pflichten zu befreien, sollte er zum Richter gehen und die Argumente vorbringen, die er zu seiner Verteidigung für relevant hält:
von timo.c am 04.09.2023
Sollte jemand versuchen, sich bei öffentlichen Aufgaben, die gefordert werden, durch irgendeine Schutzmaßnahme zu verteidigen, so soll er den Richter aufsuchen und vorbringen, was er als notwendig zu behaupten erachtet: