Qui ordinariam gesserit dignitatem, quidquid ex venturae delegationis titulis profligaverit, cum dispendio pudoris atque fortunae de propriis facultatibus intra provinciam positus inferre debebit.
von christof.952 am 05.11.2018
Derjenige, welcher ein gewöhnliches Amt innegehabt hat, wird alles, was er aus den Titeln einer zukünftigen Delegation verschwendet haben wird, unter Verlust von Reputation und Vermögen, innerhalb der Provinz positioniert, aus eigenen Mitteln zu zahlen haben.
von tuana861 am 23.07.2013
Jeder, der ein öffentliches Amt innegehabt hat, muss persönlich aus eigenen Mitteln, solange er sich in der Provinz befindet, jegliche Gelder, die er aus zukünftig zugewiesenen Mitteln verschwendet hat, zurückzahlen und trägt dabei sowohl reputative als auch finanzielle Konsequenzen.