Unde inviolabili observatione sancimus, ut, quoniam tempore hiemis navigatio saepe periculosa est semper incerta, in illis quinque urbibus, quae potiores esse ceteris adseruntur, vicissim hiemandum sibi iudices recognoscant.
von teresa.x am 14.10.2022
Wir ordnen hiermit ausdrücklich an, dass die Richter aufgrund der Tatsache, dass die Seereise im Winter oft gefährlich und stets unvorhersehbar ist, abwechselnd ihre Winter in den fünf Städten verbringen müssen, die als bedeutender als die übrigen angesehen werden.
von nisa.z am 04.04.2017
Daher verordnen wir durch unantastbare Beachtung, dass, da in der Winterzeit die Schifffahrt oft gefährlich und stets unsicher ist, die Richter anerkennen müssen, dass sie abwechselnd den Winter in jenen fünf Städten verbringen sollen, die als bedeutender als die anderen gelten.