In summa sciendum est, quaesitum esse, an impubes rem alienam amovendo furtum faciat.
von sam.845 am 02.07.2015
Kurz gesagt, es wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Minderjähriger durch das Wegnehmen fremden Eigentums Diebstahl begeht.
von Zoe am 07.10.2018
Zusammenfassend sollte bekannt sein, dass die Frage aufgeworfen wurde, ob ein Unmündiger durch die Wegnahme fremden Eigentums Diebstahl begeht.