Eo quoque nomine damnandus est quisque hoc iudicio, quod forte circa fines malitiose aliquid commisit, verbi gratia quia lapides finales furatus est aut arbores finales cecidit.
von klara.k am 04.09.2018
Jeder sollte in diesem Verfahren auch verurteilt werden, wenn er böswillig ein Vergehen bezüglich Grundstücksgrenzen begangen hat, zum Beispiel indem er Grenzsteine stiehlt oder Bäume fällt, die eine Grundstücksgrenze markieren.
von christina.h am 28.04.2014
Mit diesem Namen muss jeder in diesem Urteil verurteilt werden, weil er möglicherweise böswillig etwas bezüglich der Grenzen begangen hat, beispielsweise weil er Grenzsteine gestohlen oder Grenzbäume gefällt hat.