Quodsi commode dividi non possit, vel homo forte aut mulus erit de quo actum sit, uni totus adiudicandus est et is alteri certa pecunia condemnandus.
von ibrahim975 am 05.11.2014
Sollte es nicht zweckmäßig geteilt werden können, oder sollte es sich um einen Menschen oder ein Maultier handeln, über den/das verhandelt wird, so muss das Ganze einer Person zugesprochen und diese zur Zahlung eines festen Geldbetrags an die andere verurteilt werden.
von lillie.x am 03.08.2019
Wenn die Sache nicht angemessen geteilt werden kann oder der Streit einen Sklaven oder ein Maultier betrifft, sollte sie vollständig einer Partei zugesprochen werden, die dann der anderen Partei einen festgelegten Geldbetrag zahlen muss.