Nam etiam actor pro calumnia iurare cogitur ex nostra constitutione.
von yoshua876 am 20.10.2017
Gemäß unseres Gesetzes muss der Kläger einen Eid schwören, keine unbegründeten Anschuldigungen zu erheben.
von mailo.s am 18.03.2018
Selbst der Kläger ist nach unserer Verfassung verpflichtet, einen Eid gegen Verleumdung zu leisten.