Per eos quoque apud quos deposuerit quis aut quibus commodaverit ipse possidere videtur:
von mats.82 am 02.09.2023
Eine Person gilt als im Besitz bleibend, auch wenn sie Gegenstände bei Personen hinterlegt hat, denen sie diese ausgeliehen oder anvertraut hat:
von Rosalie am 05.04.2017
Durch diejenigen, bei denen jemand etwas hinterlegt oder denen er etwas geliehen hat, wird er selbst als besitzend angesehen: