Sequitur ut dispiciamus de interdictis seu actionibus quae pro his exercentur.
von milo.x am 14.01.2024
Es folgt, dass wir Interdiktionen oder Rechtshandlungen, die für diese durchgeführt werden, untersuchen sollten.
von filipp.l am 01.10.2022
Betrachten wir nun die Interdiktionen und die Rechtshandlungen, die an deren Stelle treten können.