Licet enim verum sit quod intendit, id est rem eius esse, iniquum est tamen, possessorem condemnari.
von peter.836 am 23.01.2022
Selbst wenn ihr Eigentumsanspruch berechtigt wäre, wäre es dennoch unbillig, gegen den derzeitigen Besitzer zu entscheiden.
von alya907 am 06.10.2013
Obwohl es stimmen mag, was er behauptet, nämlich dass die Sache ihm gehört, ist es dennoch ungerecht, den Besitzer zu verurteilen.