Veluti si petitore deferente possessor iuravent, eam rem suam esse, et nihilo minus eandem rem petitor vindicet:
von conradt911 am 18.06.2015
Gleichwie wenn der Antragsteller dem Besitzer die Eidleistung auferlegt, dieser geschworen hat, die Sache sei sein Eigen, und nichtsdestoweniger eben dieselbe Sache der Antragsteller beansprucht:
von joline.b am 06.05.2023
Zum Beispiel, wenn der Besitzer schwört, dass etwas ihm gehört, nachdem der Kläger ihm den Eid anbietet, und der Kläger dennoch versucht, eben dieses Ding zu beanspruchen: