Veluti si rem corporalem possideat quis, quam Titius suam esse affirmet, et possessor dominum se esse dicat:
von nelio.963 am 02.12.2021
Gleichwie wenn jemand eine körperliche Sache besäße, die Titius als sein Eigentum behaupten würde, und der Besitzer seinerseits behaupten würde, er selbst sei der Eigentümer:
von jayden.848 am 15.04.2014
Zum Beispiel, wenn jemand einen körperlichen Gegenstand besitzt, den Titus als seinen behauptet, während der derzeitige Besitzer sich als rechtmäßiger Eigentümer bezeichnet: