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Nam si Titius suam esse intendat, in rem actio est.
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von lino.827 am 27.09.2021Denn wenn jemand behauptet, dass etwas ihm gehört, begründet dies eine dingliche Klage.
von nina9961 am 17.08.2019Denn wenn Titius behaupten sollte, dass es sein Eigentum sei, so handelt es sich um eine dingliche Klage.
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