In his quoque actionibus quibus in rem agitur aeque necessariae sunt exceptiones:
von jayden.i am 20.06.2016
In diesen Rechtshandlungen, in denen Verfügungen über Eigentum getroffen werden, sind Ausnahmen gleichermaßen notwendig.
von jan9826 am 15.01.2022
Ausnahmen sind auch in diesen Rechtsverfahren notwendig, die sich mit Eigentumsrechten befassen.