Cuicumque enim permiseris rem tuam agere aut defendere is procurator intellegitur.
von pauline.x am 09.02.2015
Jeder, dem Sie gestatten, Ihre Angelegenheiten zu führen oder zu verteidigen, gilt als Ihr rechtlicher Vertreter.
von nael.t am 04.01.2016
Wem du die Führung oder Verteidigung deiner Angelegenheit erlaubst, der gilt als Bevollmächtigter.