Et quia hoc non minimam incommoditatem habebat, quod alieno nomine neque agere neque excipere actionem licebat, coeperunt homines per procuratores litigare:
von frederik.879 am 07.07.2013
Und da es eine große Unbequemlichkeit war, dass man keine Rechtshandlungen in fremdem Namen einleiten oder verteidigen durfte, begannen die Menschen, Rechtsstreitigkeiten durch Bevollmächtigte zu führen:
von nelli844 am 25.07.2018
Und weil dies eine nicht unerhebliche Unannehmlichkeit darstellte, dass es weder erlaubt war, in fremdem Namen eine Klage zu erheben noch eine Klage anzunehmen, begannen die Menschen, durch Prozessbevollmächtigte zu prozessieren: