Praeterea lege Hostilia permissum est furti agere eorum nomine qui apud hostes essent aut rei publicae causa abessent quive in eorum cuius tutela essent.
von felicitas.906 am 04.03.2015
Darüber hinaus erlaubte das Hostilische Gesetz, Diebstahlsklagen im Namen derjenigen zu erheben, die von Feinden gefangen gehalten wurden, die in staatlichen Angelegenheiten abwesend waren oder die unter Vormundschaft standen.
von helen.8976 am 09.01.2018
Zudem wurde durch das Hostilische Gesetz erlaubt, im Namen derjenigen Diebstahlsklage zu erheben, die sich bei Feinden befanden, oder wegen der Sache des Staates abwesend waren oder unter der Vormundschaft eines von ihnen standen.