von conrat922 am 21.12.2015
Es wurde aus sehr guten Gründen erlaubt, einen Anspruch durch Auslieferung des fehlerhaften Verursachers zu begleichen:
von melissa.866 am 20.10.2017
Durch höchste Vernunft ist es gestattet, eine Verpflichtung durch Schadensübergabe zu erfüllen: