Quod eo pertinet, ut, si quid vicario suo servus debeat, id ex peculio eius non deducatur.
von dean.941 am 01.02.2015
Das bedeutet, dass wenn ein Sklave seinem untergeordneten Sklaven etwas schuldet, dieser Betrag nicht von seinen persönlichen Ersparnissen abgezogen werden soll.
von stephanie.u am 19.06.2024
Dies bezieht sich darauf, dass, wenn ein Sklave seinem Stellvertreter etwas schuldet, dies nicht von seinem Peculium abgezogen werden soll.