Cum autem quaeritur, quantum in peculio sit, ante deducitur quidquid servus domino quive in potestate eius sit debet, et quod superest id solum peculium in tellegitur.
von natalie.874 am 05.08.2021
Bei der Berechnung des Geldbetrags in den Ersparnissen eines Sklaven wird zunächst alles abgezogen, was der Sklave seinem Herrn oder jemandem unter der Autorität seines Herrn schuldet, und nur der verbleibende Betrag gilt als die Ersparnisse des Sklaven.
von nelly.928 am 24.11.2020
Wenn jedoch gefragt wird, wie viel im Peculium vorhanden ist, wird zunächst alles abgezogen, was der Sklave dem Herrn oder demjenigen, der in seiner Gewalt steht, schuldet, und was übrig bleibt, das allein wird als Peculium verstanden.