Sed et si credat aliquis, invito domino se rem commodatam sibi contrectare, domino autem volente id fiat, dicitur furtum non fieri.
von adam.t am 12.01.2017
Selbst wenn jemand glauben sollte, dass er eine ihm geliehene Sache gegen den Willen des Eigentümers in Besitz nimmt, aber dies mit Zustimmung des Eigentümers geschieht, wird gesagt, dass kein Diebstahl vorliegt.
von leopold915 am 09.10.2016
Selbst wenn jemand glaubt, eine fremde Sache entgegen dem Willen des Eigentümers zu gebrauchen, aber der Eigentümer tatsächlich zustimmt, gilt dies nicht als Diebstahl.