Tripli vero, cum quidam maiorem verae aestimationis quantitatem in libello conventionis inseruit, ut ex hac causa viatores, id est exsecutores litium, ampliorem summam sportularum nomine exigerent:
von ecrin.x am 07.04.2019
Von dreifachen Schäden wahrhaftig, wenn jemand eine größere Menge des wahren Wertes in der Klageschrift eingefügt hat, sodass aus diesem Grund die Gerichtsdiener, das heißt die Vollstrecker von Rechtsstreitigkeiten, einen größeren Betrag unter dem Namen Sporteln fordern könnten:
von jolie.873 am 18.03.2015
Bezüglich der dreifachen Schadensersatzforderung, wenn jemand einen überhöhten Betrag in seiner Gerichtseingabe angibt, damit die Gerichtsbeamten (das heißt die Klagevollstrecker) höhere Gerichtsgebühren verlangen können: